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Homepage / Leichte Sprache / Menschen mit Behinderungen / Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Diese Information in schwerer Sprache.

Behinderte können in Deutschland finanzielle Hilfen bekommen.

Finanzielle Hilfen heißt: Sie bekommen Geld.

Damit die Behinderten selbst über ihr Leben bestimmen können.

Sie finden hier einige Beispiele.

Sie finden auf dieser Seite die Hilfen

Eingliederungs·hilfe für Behinderte

Sie sind behindert.

Oder Sie sind von einer Behinderung bedroht.

Die Art von der Behinderung ist

  • geistig
  • oder seelisch
  • oder körperlich

Die Behinderung ist wesentlich.

Das heißt: nicht gering.

Dann können Sie vielleicht Eingliederungs·hilfe bekommen.

Eingliederungs·hilfe soll

  • die Folgen von der Behinderung mildern
  • helfen an der Gesellschaft teilzunehmen

Die rechtlichen Grundlagen stehen im Sozial·gesetz·buch.

Eingliederungs·hilfe für Behinderte ist ein Teil von der Sozial·hilfe.

Es gibt verschiedene Arten von der Eingliederungs·hilfe.

  • medizinische Hilfen
  • Hilfen zu Beruf und Arbeit
  • Hilfen zum Leben in der Gemeinschaft
  • Hilfen zu Schule und Ausbildung

Vielleicht bekommen Sie die Hilfen aber schon von anderen Stellen.

Zum Beispiel von

  • Kranken·kassen
  • Bundes·agentur für Arbeit
  • Renten·versicherung

Dann bekommen Sie keine Eingliederungs·hilfe.

Bei vielen Hilfen wird Ihr Einkommen und Vermögen geprüft.

Vielleicht haben Sie genug Geld.

Dann müssen Sie die Hilfen selbst bezahlen.

Aber bei einigen Hilfen kommt es nicht auf Ihr Einkommen und Vermögen an.

Zum Beispiel:

  • Früh·förderung
    Früh·förderung sind Hilfen für Klein·kinder
  • Schul·assistenz
    Schul·assistenz sind Hilfen beim Schul·besuch

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Landschafts·verband Westfalen-Lippe (LWL)

Der Fach·bereich Soziales beantwortet Ihre Fragen.

Fach·bereich Soziales
Eingliederungs·hilfe
Hauptstraße 241
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 12 oder 0 23 23 / 16 - 31 94 oder 0 23 23 / 16 - 16 50

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Grund·sicherung

Grund·sicherung ist Teil der Sozial·hilfe.

Grund·sicherung gibt es

  • im Alter
  • bei Erwerbs·minderung.
    Erwerbs·minderung heißt: Sie verdienen weniger Geld.

Die Grund·sicherung sichert den notwendigen Lebens·unterhalt.

Sie bekommen die Grund·sicherung ab einem bestimmten Alter.

Zum Beispiel ab 65 bis 67 Jahren.

Oder wenn Sie über 18 Jahre alt sind und nicht mehr arbeiten können.

Das heißt in schwerer Sprache:

Sie sind dauerhaft voll erwerbs·gemindert.

Ihre Renten·versicherung prüft die Erwebs·minderung.

Sie brauchen dafür keine Rente bekommen.

Sie auch brauchen keinen Anspruch auf eine Rente haben.

Sie haben vielleicht noch ein eigenes Einkommen.

Dann rechnet die Renten·versicherung Ihr Einkommen auf Ihren Bedarf an.

Die Grund·sicherung deckt nur den Rest von dem Bedarf ab.

Vielleicht haben Sie noch Vermögen.

Dann bekommen Sie vielleicht keine Grund·sicherung.

Der Fach·bereich Soziales beantwortet Ihre Fragen.

Stadt Herne
Fach·bereich Soziales
Abteilung 41/2
Hauptstraße 241
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 50

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Erleichterungen bei der Einkommen·steuer oder Lohn·steuer

Sie können an jedem Freitag bei Call NRW ( http://www.callnrw.de ) anrufen.

Die Telefon·nummer ist 01 80 / 3 10 02 10.

Experten von der Finanz·verwaltung beantworten Ihre Fragen von 9 bis 14 Uhr.

Die Experten kennen sich mit Steuer·erleichterungen für Behinderte aus.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de .

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Kraftfahrzeugsteuer

Sie sind Halter von einem Kraft·fahr·zeug.

Und Sie sind

• blind
mit Merk·zeichen Bl im Schwer·behinderten·ausweis

• oder hilflos
mit Merk·zeichen H im Schwer·behinderten·ausweis

• oder außer·gewöhnlich geh·behindert
mit Merk·zeichen aG im Schwer·behinderten·ausweis

Dann brauchen Sie keine KFZ-Steuer zahlen.

Und Sie können kostenlos mit Bus und Bahn fahren.

Oder Sie sind

• erheblich geh·behindert
mit Merk·zeichen G im Schwer·behinderten·ausweis

• oder gehörlos
mit Merk·zeichen Gl im Schwer·behinderten·ausweis

Dann können Sie wählen:

Vielleicht möchten Sie kostenlos mit Bus und Bahn fahren.

Oder Sie zahlen nur die Hälfte Ihrer KFZ-Steuer.

Sie möchten nur die Hälfte von der KFZ-Steuer zahlen.

Dann stellt Ihnen das Versorgungs·amt das Beiblatt zum Schwer·behinderten·ausweis aus.

Das Beiblatt hat keine Wert·marke.

Sie legen das Beiblatt bei Ihrem Finanz·amt vor.

Und Sie legen Ihren Fahrzeug·schein bei Ihrem Finanz·amt vor.

Aber für die Befreiung oder Senkung von der KFZ-Steuer gibt es eine Bedingung:

Das Auto wird von anderen gefahren.

Dann müssen die anderen den Behinderten fahren.

Oder die anderen sind für die Haushalts·führung von dem Behinderten unterwegs.

Zum Beispiel: Zum Einkaufen.

Sie bekommen die Befreiung oder Senkung von der KFZ-Steuer nur für 1 Fahrzeug.

Und Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen.

Es gibt eine Broschüre Steuertipps für Senioren und Menschen mit besonderen Bedürfnissen 2017 .

In der Broschüre sind weitere Hinweise auf Steuer·erleichterungen.

Die Broschüre bekommen Sie beim

Finanzministerium NRW
40190 Düsseldorf

Sie bekommen die Broschüre auch bei allen Finanz·ämtern.

Weitere Informationen:

Finanz·amt Herne
Bebelstraße 25
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 59 80
Telefax: 08 00 / 1 00 92 67 53 25
Öffnungs·zeiten Service- und Informations·stelle:
Montag, Dienstag, Freitag 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 7 bis 17 Uhr
Sie könne auch einen Termin außerhalb der Öffnungs·zeiten vereinbaren.

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Blinden·geld

Sie sind blind.

Dann haben Sie das Merk·zeichen Bl im Schwer·behinderten·ausweis.

Blinde Menschen bekommen Blinden·geld.

Das Blinden·geld steht im Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).

Das Gesetz sagt:

Mit normaler Seh·kraft sieht man 100 Prozent.

Sie sehen nicht mehr als 2 Prozent?

Auch nicht mit Brille oder Kontakt·linsen?

Dann sind Sie blind.

Die Höhe von dem Blinden·geld ist nicht von weiterem Einkommen abhängig.

Die Höhe von dem Blinden·geld ist auch nicht von eigenem Vermögen abhängig.

Die Höhe von dem Blinden·geld ist im Sozial·gesetz·buch geregelt.

Kinder und Jugendliche bekommen monatlich 359,15 Euro.

Erwachsene unter 60 Jahren bekommen monatlich 717,07 Euro.

Erwachsene ab 60 Jahren bekommen monatlich 473 Euro.

Das Blinden·geld kann gekürzt werden:

Karl ist blind.

Und Karl lebt in einem Pflege·heim.

Aber Karl hat nicht viel Geld.

Deshalb zahlt der Staat die Kosten von dem Pflege·heim.

Der Staat kann die Kosten vom Blinden·geld von Karl abziehen.

Karl bekommt dann nur ein gekürztes Blinden·geld.

Karl bekommt aber mindestens 358,54 Euro im Monat.

Andere Pflege·leistungen kürzen das Blinden·geld auch.

Zum Beispiel:

Vielleicht bekommen Sie Geld oder Sachen bei:

  • Häuslicher Pflege.
  • Teil·stationäre Pflege.
  • Kurz·zeit·pflege.

Dann ist die Höhe von dem Blinden·geld:

  • Bei Pflege·grad 2: 546,43 Euro.
  • Bei Pflege·grad 3 bis 5: 559,02 Euro.

Vielleicht bekommen Sie Blinden·hilfe.

Wichtig für die Zahlung von Blinden·hilfe ist Ihre Bedürftigkeit.

Deshalb wird Ihr Einkommen und Ihr Vermögen berücksichtigt.

Aber die Grenzen sind relativ hoch.

Zum Beispiel:

Sie haben eine Eigentums·wohnung.

Und Sie wohnen selbst in der Eigentums·wohnung.

Dann wird die Eigentums·wohnung nicht angerechnet.

Sie müssen für Blinden·geld einen Antrag stellen.

Sie müssen auch für Blinden·hilfe einen Antrag stellen.

Sie stellen den Antrag beim Landschafts·verband Westfalen-Lippe (LWL):

Landschafts·verband Westfalen-Lippe
Behinderten·hilfe
Warendorfer Straße 26 – 28
48145 Münster
Telefon: 02 51 / 59 10
Internet: http://www.lwl.org/

Sie erhalten die notwendigen Formulare unter http://www.lwl.org

Sie erhalten die Formulare auch bei der

Stadt Herne
Fach·bereich Soziales
Wanner Einkaufszentrum (WEZ)
Hauptstraße 241
Eingang C
3. Obergeschoss
44649 Herne

Bärbel Schulte
Telefon 0 23 23 / 16 - 35 19
E-Mail baerbel.schulte@herne.de

Kerstin Vogel
Telefon 0 23 25 / 16 - 35 92
E-Mail kerstin.vogel@herne.de

Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 33 96
E-Mail soziales@herne.de

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Hilfe für hoch·gradig seh·behinderte Menschen

Franz ist hoch·gradig seh·behindert.

Franz findet sich in einer neuen Umgebung noch zurecht.

Aber Franz hat im täglichen Leben Probleme.

Zum Beispiel: Wenn Franz ins Kino geht.

Franz hat auch bei seiner Arbeit Probleme mit der Seh·behinderung.

Franz kann als Hilfe Geld bekommen.

Dafür muss Franz zum Augen·arzt.

Der Augen·arzt prüft:

Hat Franz auf seinem besseren Auge eine Seh·schärfe von nicht mehr als 1/20 ?

Oder hat Franz beim Sehen eine vergleichbare Einschränkung?

Der Augenarzt stellt Franz dann eine Bescheinigung aus.

Franz kann mit der Bescheinigung die Hilfe beantragen.

Die Hilfe beträgt 77 Euro monatlich.

Einkommen und Vermögen von Franz sind egal.

Franz muss 16 Jahre oder älter sein.

Franz darf keine entsprechende Leistung von einer anderen Stelle erhalten.

Franz muss einen Antrag stellen.

Franz stellt den Antrag beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe:

Landschafts·verband Westfalen-Lippe
Behinderten·hilfe
Warendorfer Straße 26 – 28
48145 Münster
Telefon: 02 51 / 59 10
Internet: http://www.lwl.org/
Sie erhalten die notwendigen Formulare unter http://www.lwl.org

Sie erhalten die Formulare auch hier:

Stadt Herne
Fach·bereich Soziales
Wanner Einkaufszentrum (WEZ)
Hauptstraße 241
Eingang C
3. Obergeschoss
44649 Herne

Bärbel Schulte
Telefon 0 23 23 / 16 - 35 19
E-Mail baerbel.schulte@herne.de

Kerstin Vogel
Telefon 0 23 25 / 16 - 35 92
E-Mail kerstin.vogel@herne.de

Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 33 96
E-Mail soziales@herne.de

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Leistungen für Gehörlose

Gehörlose können in Nordrhein-Westfalen eine Hilfe von 77 Euro monatlich bekommen.

Gehörlos heißt auch taub.

Das regelt das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).

Die Hilfe soll den Mehraufwand durch die Gehörlosigkeit ausgleichen.

Für die Hilfe kommt es nicht auf das Einkommen an.

Gehörlos sind Personen

  • mit angeborener Taubheit
  • oder bis zum 18. Lebens·jahr erworbener Taubheit
  • oder an Taubheit grenzender Schwer·hörigkeit.

Aber: Sie dürfen keine ähnlichen Leistungen nach Bundes·recht oder Landes·recht bekommen.

Die notwendigen Formulare erhalten Sie unter http://www.lwl.org .

Sie erhalten die Formulare auch bei der

Stadt Herne
Fach·bereich Soziales
Wanner Einkaufszentrum (WEZ)
Hauptstraße 241
Eingang C
3. Obergeschoss
44649 Herne

Bärbel Schulte
Telefon 0 23 23 / 16 - 35 19
E-Mail baerbel.schulte@herne.de

Kerstin Vogel
Telefon 0 23 25 / 16 - 35 92
E-Mail kerstin.vogel@herne.de

Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 33 96
E-Mail soziales@herne.de

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Wohngeld

Sie müssen für Wohn·geld einen Antrag stellen.

Zum Beispiel:

Sie stellen den Antrag im Januar.

Dann bekommen Sie das Wohn·geld ab dem 1. Januar.

Die Höhe von dem Wohn·geld hängt ab von

  • dem Einkommen von dem Haushalt
  • der Anzahl von den Haushalts·mitgliedern
  • der monatlichen Miete.

Für Schwer·behinderte im Haushalt gibt es Frei·beträge.

Sie dürfen Frei·beträge vom Einkommen abziehen.

Für

  • Schwer·behinderte mit einem Grad von der Behinderung von 100
  • häuslich pflege·bedürftige Schwer·behinderte mit einem Grad von der Behinderung von mindestens 80

ist der Frei·betrag 1.500 Euro im Jahr.

Für

  • häuslich pflege·bedürftige Schwer·behinderte mit einem Grad von der Behinderung von unter 80

ist der Freibetrag 1.200 Euro im Jahr.

Sie haben vielleicht eine Eigentums·wohnung.

Oder ein Eigenheim.

Dann gilt die monatliche Belastung statt der Miete.

Sie haben Fragen?

Bitte sprechen Sie uns an!

Stadt Herne
Fach·bereich Soziales
Abteilung 41/4 Wohn·geld
Frau Kuchendorf
Hauptstraße 241
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 34 14

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Rundfunk·beitrag

Sie sind

  • blind
  • seh·behindert mit einem Grad von der Behinderung von mindestens 60 wegen der Seh·behinderung
  • gehörlos
  • hörgeschädigt und können sich auch mit Hör·hilfen nicht ausreichend verständigen
  • schwer·behindert mit einem Grad von der Behinderung von mindestens 80 und können ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen

Dann haben Sie einen RF-Vermerk in ihrem Schwer·behinderten·ausweis.

RF steht für Rundfunk.

Sie müssen mit dem RF-Vermerk nur 5,83 Euro Rundfunk·gebühren im Monat bezahlen.

Sie finden weitere Informationen unter http://www.rundfunkbeitrag.de .

Sie bekommen die Antrags·formulare unter https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare oder bei der

Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Bahnhofstraße 38
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 22 26

oder

Stadt Herne
Fach·bereich Bürger·dienste
Rathausstraße 6
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 30 76

E-Mail: einwohneramt@herne.de

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Telefon-Sozial·tarif der Telekom

Die Telekom bietet einen Sozial·tarif an.

Der Sozial·tarif ist für Privat·kunden oder im Haushalt lebende Angehörige

Sie

  • sind vom Rundfunk·beitrag befreit
  • zahlen einen ermäßigten Rundfunk·beitrag
  • bekommen Ausbildungs·förderung (BAföG)
  • sind blind
  • gehörlos
  • sprachbehindert mit einem Grad von der Behinderung von mindestens 90

Dann können Sie den Sozial·tarif bekommen.

Der Sozial·tarif ist nur für Festnetz·anschlüsse.

Sie bekommen Informationen über

  • die Preise
  • die Anschluss·arten
  • und die Antrags·formulare

bei der Telekom und unter https://www.telekom.de .

Telefon:
Kundenservice 08 00 / 3 30 10 00
Beratung und Bestellung 08 00 / 3 30 30 00

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2021-07-19