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Homepage / Rathaus / Stadtfinanzen / Zentrale Vollstreckung

Zentrale Vollstreckung

Aufgabe der Zentralen Vollstreckung ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW).

Dabei wendet sie unter anderem folgende gesetzlich zugelassene Maßnahmen an:

  • Lohnpfändung
  • Kontopfändung
  • Sachpfändung (insbesondere KFZ-Pfändung)
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Eintragung ins Schuldnerverzeichnis
  • Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren

Stadt Herne
Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung
Zentrale Vollstreckung
Postfach 10 18 20
44621 Herne

Verwaltungsgebäude
Freiligrathstraße 12
44623 Herne

Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 29
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 60
E-Mail: vollstreckung@herne.de

Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr

Neben den regulären Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Mit dem ÖPNV: Alle Buslinien, die die Haltestelle "Sparkasse" und die Haltestelle "Rathaus" anfahren.

IBAN: DE64 4325 0030 0001 1009 99
BIC: WELADED1HRN

2019-12-12