Das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) bestimmt die Aufstellung eines Gleichstellungsplans für die öffentlichen Verwaltung. Der Gleichstellungsplan enthält Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in der Verwaltung. Er hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Ein regelmäßiges Controlling führt den Nachweis über die Zielerreichung oder hinterfragt die Nichterreichung von angestrebten Vorhaben.
Der aktuelle Gleichstellungsplan (PDF, 1.191 KB) der Stadt Herne gilt für den Zeitraum 2022 bis 2025.
Sabine Schirmer-Klug
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Cordelia Neige
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Büro für Gleichstellung und Vielfalt
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