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Bildungsscheck



Berufstätige zu mehr Weiterbildung zu motivieren – das ist das Ziel des Bildungsschecks. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck), die andere Hälfte tragen Sie selbst (individueller Zugang).

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige) mit Wohnsitz in NRW. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf

  • nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend /einzeln veranlagte Ehepartner) beziehungsweise
  • nicht mehr als 80.000 Euro (gemeinsam veranlagt) betragen.

Das Einkommen muss beim Beratungstermin nachgewiesen werden durch

  • den Einkommenssteuerbescheid
  • oder eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters beziehungsweise einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht
  • oder eine Erklärung des Lohnsteuerhilfevereins

Drei Bildungsberatungsstellen in Herne helfen, den Weiterbildungsdschungel zu durchkämmen. Sie stellen auch den Bildungsscheck aus. Gefördert werden können Angebote rund um Sprachen, EDV, Schlüsselqualifikationen, berufsbegleitende Studiengänge sowie fachspezifische Weiterbildungen. Nicht unter die Regelung fallen Hobby-Kurse oder arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen.

Ulrike Hammerich
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 82
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 - 92 58
E-Mail: ulrike.hammerich@herne.de

Carina Schulte im Walde
Telefon: 0 23 23 / 16 - 31 74
Telefax: 0 23 23 / 16 – 12 33 92 58
E-Mail: carina.schulteimwalde@herne.de

Büro für Gleichstellung und Vielfalt
E-Mail: gleichstellung-vielfalt@herne.de

Bildungsscheck

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union

Europäische Union

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
2024-01-30