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Quarantäneverkürzung für Kontaktpersonen

In Nordrhein-Westfalen neue Quarantäneregelungen. Die Quarantänezeit für Kontaktpersonen wird von 14 Tagen auf 10 Tage reduziert. Außerdem kann die zehntägige Quarantäne für Kontaktpersonen nun durch eine Testungen verkürzt werden, solange keine Symptome vorliegen.

Bei Personen, die sich seit mindestens sieben Tagen in Quarantäne befinden, kann die Quarantäne durch ein negatives Ergebnis eines in einem Labor ausgewerteten PCR-Tests oder durch einen in einer Bürgerteststelle durchgeführten Schnelltest ( Bürgerteststellen ) vorzeitig beendet werden. Bis zum Erhalt des Testergebnisses ist die Quarantäne fortzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich für die Durchführung einer PCR-Testung an eine niedergelassene Arztpraxis zu wenden. Bitte informieren Sie Ihre Ärztin beziehungsweise Ihren Arzt darüber, dass Sie als Kontaktperson unter Quarantäne stehen. Ein vor Ablauf des siebten Tages der Quarantäne durchgeführter Test verkürzt die Quarantänezeit nicht - selbst bei negativem Ergebnis. Die Quarantäne kann nach Erhalt einen negativen Ergebnisses am achten Tag verlassen werden.

Schüler*innen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen regelmäßig in der Schule getestet werden, können die Quarantäne nach Ablauf von fünf Tagen durch einen negativen Antigenschnelltest vorzeitig beenden. Am sechsten Tag kann dann wieder eine Teilnahme am Schulunterricht erfolgen.

Die Durchführung der Testung ist kostenlos.

Ein negatives Testergebnis zur Verkürzung der Quarantäne ist dem Gesundheitsamt vorzulegen.

Nutzen Sie hierfür das Online-Meldeformular .

Die Quarantäne endet erst dann, wenn das jeweilige Testergebnis übermittelt worden ist.