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Homepage / Stadt und Leben / Informationen zum Coronavirus / Selbstmeldung als Kontaktperson

Für Sie als Kontaktperson gilt Folgendes:

Ich bin als Kontaktperson vollständig geimpft

Sie sind gut geschützt. Aber in manchen Fällen kann das Virus trotz Impfung übertragen werden, deshalb gilt für 10 Tage:

  • Bei Kontakt zu Älteren, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangeren Abstand halten und eine FFP2-Maske tragen!

Achten Sie darauf, ob sie Symptome entwickeln und lassen Sie gegebenenfalls einen Test durchführen.
Es wird keine Quarantäne angeordnet. Sie müssen sich nicht beim Gesundheitsamt melden. Sie werden nicht kontaktiert.

Ich bin als Kontaktperson NICHT vollständig geimpft

Sie sind nicht ausreichend gegen das Coronavirus geschützt und hatten engen Kontakt mit einer infizierten Person. Sie müssen sich für 10 Tage zuhause absondern. Sie bleiben zuhause und vermeiden alle Kontakte zu anderen Menschen.

Sie müssen das Gesundheitsamt darüber informieren, dass Sie Kontaktperson sind. Nutzen Sie hierfür bitte ausschließlich folgendes Onlineformular für Kontaktpersonen .

Das Gesundheitsamt setzt sich nur dann mit Ihnen in Verbindung, wenn von Ihnen weitere Informationen benötigt werden. Sie erhalten eine schriftliche Quarantäneanordnung. Eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist nur dann erforderlich, wenn Sie typische Symptome einer Coronaerkrankung bei sich selbst feststellen. Nutzen Sie hierfür die Rufnummer 0 23 23 / 16 - 38 32.

Sie dürfen bis zum Ende Ihrer Quarantäne nur von zuhause aus arbeiten: Die Quarantäne stellt kein Arbeitsverbot dar.

Regelmäßige Selbst-Testungen während der Quarantäne können sinnvoll sein.

Als enge Kontaktperson haben Sie die Möglichkeit, Ihre Quarantäne zu verkürzen. Sie können die Quarantäne durch eine PCR-Testung oder eine Antigenschnelltestung ab dem 7. Tag vorzeitig beenden. Der Test darf frühestens an den genannten Tagen durchgeführt werden.

Achten Sie dennoch 14 Tage lang auf Symptome, zum Beispiel Fieber, Husten, Halsschmerzen. Schwächegefühl oder Geruchs- oder Geschmacksstörungen. Wenn Sie berufliche Kontakt mit Älteren oder Kranken haben, informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber über Ihren Kontakt zu einem Erkrankungsfall.

Es ist sinnvoll, dass Sie zeitnah einen Impftermin wahrnehmen, um Ihren Schutz sicherzustellen. Prüfen Sie kurzfristig die Möglichkeiten in einer Arztpraxis oder unter Stadt Herne - Impfen in Herne