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Administratives

Sie müssen sich innerhalb von einer Woche beim Bürgerzentrum anmelden, wenn Sie:

  • In einer Unterkunft der Stadt Herne eingezogen sind
  • In eine Wohnung innerhalb Herne gezogen sind
  • Von einer Unterkunft in eine andere umgezogen sind
  • Von einer Wohnung in eine andere umgezogen sind

Wichtig: Sie können sich erst anmelden, wenn Sie eingezogen sind.

Für eine An- oder Ummeldung beim Bürgerzentrum brauchen Sie Ihren Pass und/oder Ihre Aufenthaltsgestattung um sich zu identifizieren.

Außerdem benötigen Sie eine Wohnungs-Geber-Bestätigung. Den Vordruck der Wohnungs-Geber-Bestätigung erhalten Sie im Bürgerzentrum oder online unter Wohnungs-Geber-Bestätigung. Die Wohnungs-Geber-Bestätigung wird Ihnen von Ihrem Wohnungsgeber / Ihrer Wohnungsgeberin (zum Beispiel Vermieter/in) ausgefüllt. Sind Sie in einer Unterkunft der Stadt Herne untergebracht, füllt Ihr Sozialarbeiter / Ihre Sozialarbeiterin die Wohnungs-Geber-Bestätigung aus.

  • Bürgerzentrum Herne Mitte
    Friedrich-Ebert-Platz 5
    44623 Herne
    Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 33
    E-Mail: einwohneramt@herne.de
  • Bürgerzentrum Wanne
    Rathausstraße 6
    44649 Herne
    Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 33
    E-Mail: einwohneramt@herne.de

Allgemeinen Öffnungszeiten:

  • Montag bis Mittwoch
    8 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag
    8 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 18 Uhr
  • Freitag
    8 bis 12 Uhr

Herne:

Montag bis Mittwoch
8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken
10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
13:30 bis 15:30 Uhr nach Terminvereinbarung

  • Donnerstag
    8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken
    10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung
    13:30 bis 18 Uhr nach Terminvereinbarung
  • Freitag
    8 bis 12 Uhr nach Terminvereinbarung

Wanne

Montag bis Mittwoch
8 bis 12:30 Uhr nur nach Terminvergabe
13:30 bis 15:30 Uhr nur nach Terminvergabe

  • Donnerstag
    8 bis 12:30 Uhr nur nach Terminvergabe
    13:30 bis 18 Uhr nur nach Terminvergabe
  • Freitag
    8 bis 12 Uhr nur nach Terminvergabe

Nach Ihrer Ankunft in Herne melden Sie sich bitte zeitnah nach Ihrer Anmeldung bei der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde ist unter anderem zuständig für:

  • Ausstellung der Ausweise
  • Beantragung der Arbeitserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnisse
  • Ausnahmegenehmigungen
  • Für Reisen et cetera

Falls Sie noch im Asylverfahren sind, finden Sie hier allgemeine Informationen: infoblatt-erstorientierung-asylsuchende (PDF)

Adresse:

Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen
Hauptstraße 241, Eingang
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 44 99
E-Mail: auslaenderamt@herne.de

Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag
    8 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
  • Freitag
    8 bis 12 Uhr

Zur Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels brauchen Sie einen Termin! Der erste Termin nach Ihrer Anerkennung als Geflüchteter oder Geflüchtete wird Ihnen von der Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt.

Die weiteren Termine können Sie telefonisch unter 0 23 23 / 16 - 45 00 vereinbaren. Bitte lassen Sie sich frühzeitig einen Termin geben.

Bitte bringen Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mit, der Ihr Anliegen auf Deutsch übersetzen kann. Das ist nötig, damit wir Ihr Anliegen verstehen und bearbeiten können. Kosten für einen Dolmetscher/ eine Dolmetscherin werden nicht übernommen.

Wenn Sie sich im Asylverfahren befinden oder einen negativen Bescheid erhalten haben, erhalten Sie Grundleistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG). Dies sind:

  • Sachleistungen (Unterkunft und Heizung
  • Geld für Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege, Haushalt, Kleidung und Taschengeld
  • Mehrbedarf zum Beispiel bei Krankheit oder Schwangerschaft
  • Beihilfen zum Beispiel bei Erstausstattung, Schulbedarf und Geburt
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

Diese Leistungen können Sie beim Fachbereich Soziales beantragen. Bitte bringen Sie zu den Terminen alle wichtigen Unterlagen mit. Wenn Sie neu in Herne sind, erhalten Sie vom Fachbereich Soziales oder dem Integration Point den Ordner "Neubeginn Herne". Bringen Sie diesen bitte zu allen Terminen mit.

Fachbereich Soziales
Abteilung Sonstige Hilfe und Wohnen
Hauptstraße 241
44649 Herne

Telefon: 0 23 23 / 16 - 33 95 oder 0 23 23 / 16 - 32 00 oder 0 23 23 / 16 - 32 56

E-Mail: soziales@herne.de

Öffnungszeiten:

Vorherige telefonische Terminvereinbarung oder Servicetelefon 0 23 23 / 16 - 16 50.

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag
    9 bis 12 Uhr und 14 bis 15:30 Uhr
  • Freitag
    9 bis 12 Uhr

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören:

  • Schulbedarf
  • Fahrten zur Schule
  • Ein- und mehrtägige Fahrten von Kita und Schule
  • Mittagessen in Schule und Kita
  • Lernförderung
  • Soziale und kulturelle Teilhabe (Leistungen für die Freizeitgestaltung)

Diese Leistungen können Sie beim BUT-Team beim Fachbereich Soziales beantragen. Bitte bringen Sie zu den Terminen alle wichtigen Unterlagen mit.

Adresse:

Fachbereich Soziales
Team Bildung und Teilhabe
Rathausstraße 6 im Zimmer 15 bis 18
44649 Herne

E-Mail: bildungundteilhabe@herne.de

Servicetelefon: 0 23 23 / 16 - 33 99

Telefonsprechzeiten:

  • Mittwoch und Freitag
    9 bis 12 Uhr
  • Montag, Dienstag und Donnerstag
    9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr

Jeder und jede Geflüchtete erhält ein Dokument mit dem er oder sie sich ausweist. Der "Ausweis" gibt Auskunft über den Aufenthaltsstatus/-titel und ob Einschränkungen der Erwerbstätigkeit zu beachten sind.

Es gibt fünf verschiedene Dokumente, mit denen Sie sich entsprechend Ihrem Aufenthaltstitel ausweisen:

1. Aufenthaltsgestattung

Status: Asylsuchende

Hintergrund: Wird zur Durchführung eines Asylverfahrens bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellt.

Der Ausweis für Asylsuchende, die Aufenthaltsgestattung, enthält Auflagen zu Beschäftigung, Wohnsituation und anfänglicher Beschränkung.

  • Ist eine Arbeitsgenehmigung notwendig, können Arbeitgeber/in oder Arbeitnehmer/in diese bei der Ausländerbehörde beantragen.
  • Zuständig bei Vermittlung in Arbeit: Agentur für Arbeit

2. Fiktionsbescheinigung

Status: Anerkannte Flüchtlinge

Hintergrund: Dokument für den Übergang ab positivem Entscheid Asylverfahren bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

3. Aufenthaltserlaubnis

Status: Anerkannte Flüchtlinge

Hintergrund: positive Asylentscheidung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel:

  • Sie ist Grundlage für ständiges Aufenthaltsrecht
  • Eröffnet die Möglichkeit eines späteren unbefristeten Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis)
  • Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Arbeitsgenehmigung
  • Zuständigkeit für dir Vermittlung in Arbeit oder finanzielle Leistung: Jobcenter

4. Duldung

Status: Geduldete

Hintergrund: Negative Asylentscheidung

Eine Duldung ist eine Aussetzung der Abschiebung und kein rechtmäßiger Aufenthalt! Sie wird erteilt, wenn eine Abschiebung aus rechtlichen, tatsächlichen, humanitären oder persönlichen Gründen zurzeit nicht möglich ist.

  • Generelle Duldungsregelung für bestimmte Gruppen durch Anordnung der obersten Landesbehörde für die Dauer von längstens 3 Monaten möglichen ("Abschiebungsstopp")
  • Ist eine Arbeitsgenehmigung grundsätzlich notwendig, können Arbeitgeber/in oder Arbeitnehmer/in diese bei der Ausländerbehörde beantragen.
  • Zuständig bei Vermittlung in Arbeit: Agentur für Arbeit

5. Ausbildungsduldung

Ausreisepflichtige Ausländer können eine Duldung beantragen, um eine Berufsausbildung zu machen. Die Duldung gilt für die Dauer der Ausbildung. Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann eine Verlängerung von bis zu 6 Monaten beantragen, um einen Arbeitsplatz im Ausbildungsberuf zu suchen. Wer in seinem Ausbildungsberuf arbeitet, kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wer eine falsche Identität oder Staatsbürgerschaft angibt oder mehr als nur geringfügig straffällig wird, bekommt keine Duldung zu Ausbildungszwecken.

Eröffnung eines Kontos

Es gibt viele verschiedene Banken in Deutschland. Jeder kann frei auswählen, welche er nutzen möchte. Ein Konto ist nicht immer kostenlos, manche Banken verlangen eine Kontoeröffnungsgebühr. Auch das Abheben von Geld an Automaten, die anderen Banken gehören, kostet oft Gebühren. Fragen Sie am besten nach, welche Gebühren anfallen, bevor Sie ein Konto einrichten. Bringen Sie eine Person mit, die Ihnen hilft, wenn Sie noch nicht gut Deutsch sprechen.

Bei der Kontoeröffnung muss von der Bank Ihre Identität geprüft werden. Sie müssen daher Ihren Ausweis und eine Meldebescheinigung mit zu Ihrer Bank nehmen.

Wichtige Hinweise

Nach der Eröffnung des Kontos erhalten Sie eine EC-Karte mit einem vierstelligen Pin-Code. Unterschreiben Sie die EC-Karte auf der Rückseite und lernen Sie den Pin-Code auswendig. Den Pin-Code benötigen Sie für bargeldlose Zahlungen sowie für Geldabhebungen am Geldautomaten. Bewahren Sie Karte und Pin-Code unbedingt getrennt auf, um Missbrauch zu vermeiden.

Achten Sie darauf, dass Sie immer Geld auf dem Konto haben. Es kostet Sie Geld, wenn das Konto leer ist und Zahlungen abgebucht werden.

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer EC-Karte lassen Sie diese umgehend sperren.

Rufen Sie hier an unter Telefon 116 116.

Versicherungen

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für sich und gegebenenfalls für Ihre/n Ehepartner/in und Ihr/e Kind/er ist freiwillig, aber zu empfehlen.

In Deutschland ist jede Person, die einem anderen Schaden zufügt, nach dem Gesetz zu Schadensersatz verpflichtet: das gilt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden im privaten Bereich, zum Beispiel, wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen oder Ihr Kind mit einem Ball eine Fensterscheibe zerbricht.

Ihre Helfer können Sie bei der Auswahl eines geeigneten Versicherungsunternehmens unterstützen.