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Betreute Wohnformen



Mehr Selbstständigkeit ist das Ziel vieler Menschen mit Behinderungen. Damit verbunden ist oft der Wunsch, in einer eigenen Wohnung zu leben. Der Weg zum selbstständigen Wohnen wird begleitet, denn Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen fällt es manchmal schwer einzuschätzen, wie viel sie sich zutrauen können. Oft sind sie unsicher, ob das Leben in einer eigenen Wohnung, alleine oder gemeinsam mit anderen, sie vielleicht überfordern könnte.

Menschen mit Behinderungen, die nur teilweise auf Hilfe angewiesen sind, können mit ambulanter Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben. Fachpersonal besucht die Betroffenen zum Teil mehrmals in der Woche und hilft bei Problemen im Alltag. Es kann sich dabei zum Beispiel um Hilfen im Haushalt oder im Umgang mit Behörden, um Unterstützung im Freizeitbereich oder um die Regelung materieller und beruflicher Probleme handeln. Für die Betroffenen bedeutet das Ambulant Betreute Wohnen in den eigenen vier Wänden einen Gewinn an Autonomie und Lebensqualität, da sie ihren Tagesablauf selbstständig organisieren können. Art und Umfang der Betreuung sowie die Anzahl der Betreuungsstunden orientieren sich an dem persönlichen Bedarf des Menschen mit Behinderungen.

Für Menschen mit Behinderungen, die nicht selbstständig oder mit ambulanter Betreuung in einer eigenen Wohnung wohnen können, kommt auch das Leben in einer stationären Wohneinrichtung in Betracht. Die Bewohner/-innen leben dort in Wohngruppen zusammen und haben feste Bezugspersonen, die sie nach ihren individuellen Möglichkeiten fördern und bei persönlichen Angelegenheiten unterstützen.

Der sogennte Hilfeplan ist die Grundlage für einen Antrag auf Wohnunterstützung beim Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL). Bei erstmaliger Antragstellung sind neben dem ausgefüllten Hilfeplanbogen außerdem eine ärztliche Stellungnahme, auf der die Behinderung bescheinigt wird und ein Sozialhilfegrundantrag beim LWL einzureichen. So kann festgestellt werden, ob ein Anspruch auf Wohnhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe besteht und ob man sich eventuell selbst an den Kosten für eine ambulante Betreuung beteiligen muss.

Der Antrag auf Hilfe in einer betreuten Wohnform kann direkt beim Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL)1 erfolgen. Sie können den Antrag auch beim Fachbereich Soziales der Stadt Herne – Abt. Eingliederungshilfe – oder bei den Leistungserbringern/ Anbietern der Wohnformen stellen. Von dort wird dieser dann an den LWL als zuständigen Kostenträger weitergeleitet. Der LWL begleitet Menschen mit Behinderungen bei den Schritten zum Selbstständigen Wohnen und bietet Ihnen umfassende Beratung im Rahmen des individuellen Hilfeplanverfahrens an. In einem ausführlichen Gespräch, der Hilfeplankonferenz, wird festgestellt, welche Wohnform im Einzelfall die Richtige ist. Dies kann ein Wohnheim sein oder das Ambulant Betreute und damit Selbstständige Wohnen. An der Konferenz können die Antragstellenden gemeinsam mit Vertrauenspersonen teilnehmen. Dies kann eine Betreuerin/ ein Betreuer, ein Angehöriger/ eine Angehörige oder auch eine vertraute Mitarbeiterin/ ein vertrauter Mitarbeiter aus der bisherigen Einrichtung sein.

In einer Hilfeplankonferenz wird entschieden, in welcher Wohnform (ambulant oder stationär) und in welchem Umfang die Leistung erbracht wird. An der Konferenz nehmen die Antragstellenden, auch gemeinsam mit einer Vertrauensperson, teil. Nach dem Gespräch erhalten die Antragstellenden einen schriftlichen Bescheid über die Leistung der Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn zuvor bereits Kontakt zu den Anbietern von betreuten Wohnformen aufgenommen und von dort eine Aufnahme zugesagt wurde. Die Hilfeleistungen, die Ihnen der LWL zusagt, sind zeitlich begrenzt, in der Regel auf einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Wenn Sie denken, dass Sie danach weiterhin Unterstützung benötigen, stellen Sie zusammen mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer des ambulanten Dienstes bzw. der stationären Einrichtung rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen Verlängerungsantrag.

Info Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL):
LWL Behindertenhilfe
Warendorfer Straße 26 – 28,
48133 Münster
Homepage: http://www.lwl.org/lwl/soziales

LWL-Hilfeplanerin für die Stadt Herne:
Frau Gunilla Vollertsen
Telefon: 02 51/ 59 14 35 9
E-Mail: soziales-400@lwl.org

Ja, beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe unter www.lwl.org

2023-03-28