Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an die Verstorbenen. Bei der Wahl eines Grabmals bleiben im Rahmen der städtischen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten.
Grabmale können zum Beispiel aus Stein, Holz oder Metall, stehende Grabmale im Hoch- oder Breitformat, in liegender Form als Kissenstein sowie als Findling gestaltet sein.
Das Aufstellen von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit Genehmigung der Friedhofsverwaltung gestattet.
Vor der Herstellung eines Grabmals sollte mit der Grabmalberatung in der Friedhofsverwaltung ein Gespräch geführt werden.
Antrag zum Aufbringen oder Änderung eines Grabmals oder einer Grabeinrichtung (PDF, 122 KB)
Claudia Strüber
Südfriedhof an der Wiescherstraße, Friedhofsbüro, Grabmalbetreuung
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 36
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: claudia.strueber@herne.de
Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Auf dem Stennert 9
44627 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de