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Information für Neuanlagen und Instandsetzung von Grabstätten
Zeitlicher Ablauf:
Die erstmalige Herrichtung von Grabstätten
Reihengräber für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (Erdbestattung)
Reihengräber für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (Grabkammer)
Reihengräber für Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Wahlgräber im Feld (Neuanlage und Instandsetzung bei weiteren Bestattungen)
Urnenreihengräber
erfolgt im Auftrag des Fachbereichs Stadtgrün durch Fremdfirmen in der nachstehenden Zeitfolge:
Abräumen der Kränze
circa 4 bis 6 Wochen nach der Bestattung
Abfahren des Grabhügels, Planieren der Grabstätte, Schottern der späteren Gehwegfläche
circa 3 Monate nach der Bestattung
Abschluss aller vorgesehenen Arbeiten (Bodenaustausch inklusive Vorbereitung der Pflanzfläche)
circa 6 Monate nach der Bestattung
Dieser Zeitrahmen wird benötigt, um spätere Sackungsschäden weitgehend vermeiden zu können.
Urnengräber werden nach circa 3 Monaten hergerichtet.
Wichtig: Die Bepflanzung des Grabbeetes ist seit dem 1. Juli 2010 nicht mehr Bestandteil der erstmaligen Herrichtung der Grabstätte durch den Fachbereich Stadtgrün. Sie ist durch die Angehörigen (Nutzungsberechtigten) oder von einem durch die Angehörigen beauftragten Gartenbaubetrieb durchzuführen. Die Bepflanzung kann erst erfolgen, wenn alle oben beschriebenen Arbeiten durch den Fachbereich Stadtgrün abgeschlossen wurden.
Anmerkung:
Bei jeder Grabart - ausgenommen Wahlgräber im Feld – kann neben einer eigenen Bepflanzung auch eine Ersteingrünung ohne Bepflanzung gewählt werden, das heißt, die gesamte Grabstätte wird mit Rasen eingesät und während der Nutzungszeit durch die Stadt Herne gepflegt.
Alle vorgesehenen Rasenflächen werden ausschließlich durch die Stadt Herne eingesät und gepflegt. Das Gleiche gilt für Sackungsschäden im Bereich der Platten- und Rasenflächen.
Schäden im Bereich des Grabbeetes sind von den Nutzungsberechtigten zu beheben.
Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Meesmannstraße 9
44625 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de
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