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Dritte Beteiligung zum Regionalplan Ruhr - Elektronische Auslegung nach § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)

Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr erarbeitet derzeit den Regionalplan Ruhr. Nach zwei abgeschlossenen Beteiligungsrunden geht das Aufstellungsverfahren nun in eine dritte Beteiligung.

Der geänderte Entwurf des Regionalplans Ruhr, seine angepasste Begründung und der erweiterte Umweltbericht werden in der Zeit vom 6. Februar 2023 bis einschließlich zum 31. März 2023 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr erfolgt nach Vorgabe des Landesplanungsgesetzes NRW ausschließlich elektronisch. Für einen schnellen und bequemen, digitalen Abruf des Regionalplan Ruhr-Entwurfs, der Begründung und des Umweltberichts folgen Sie bitte diesem Link: www.rvr.ruhr/themen/staatliche-regionalplanung

Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Einsicht- und Stellungnahmemöglichkeit sowie Hintergründe zu Steuerungsfunktion und Regelungsgehalt eines Regionalplans.

2023-01-17