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Parken

Grundsätzlich stehen im öffentlichen Verkehrsraum Parkstände der Allgemeinheit zum Parken zur Verfügung, außer Rechtvorschriften oder eine vorhandene straßenverkehrsrechtliche Anordnung (Beschilderung) verbieten es. Eine gesamte Übersicht die Parkmöglichkeiten finden Sie im Geoportal.

Pendelnde

Für Pendelnde, die Ihr Auto benutzen, um auf den ÖPNV umzusteigen, stehen in Herne drei kostenlose Park-and-Ride-Parkplätze zur Verfügung. Diese befinden sich am Hauptbahnhof Wanne-Eickel, am Bahnhof Herne und direkt an der Stadtbahnhaltestelle der U35 Schloss Strünkede.

E-Fahrzeuge

Im Herner Stadtgebiet gibt es 17 Standorte mit insgesamt 21 Ladesäulen und 42 Ladepunkten (Stand Dezember 2020). An den meisten Ladesäulen ist das Parken während des Ladevorgangs kostenlos. Je nach Standort gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf Kosten und maximale Standdauer. Eine Karte mit den öffentlichen Ladestationen in Herne und Umgebung finden Sie unter www.elektromobilitaet.nrw .

Besuchende

In der unmittelbaren Nähe der meisten Erholungs- und Freizeiteinrichtungen in Herne stehen Parkplätze zur Verfügung, die überwiegend kostenlos und ohne Zeitbeschränkung genutzt werden können. Die Bereiche der Innenstädte Herne-Mitte und Wanne sind Parkraumbewirtschaftungszonen, in denen der überwiegende Teil der Parkplätze und Parkstände in der Zeit von 9 bis 18 Uhr gebührenpflichtig (0,60 Euro pro Stunde) ist. Die Zahlweise kann durch Bargeld, Geldkarte oder per Handyparken erfolgen. An Samstagen ist das Parken kostenlos.

Ein anderer Teil der Parkstände wird durch eine Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer geregelt. Die Innenstadt Herne-Mitte verfügt neben zahlreichen Parkplätzen und Parkständen am Straßenrand auch über Parkhäuser, wie am City Center, am Kino, an der Poststraße und am Verweilplatz sowie eine Tiefgarage unterhalb des Kulturzentrums für die Besuchenden der Veranstaltungshalle, der Stadtbibliothek und der Volkshochschule (VHS). Im Bereich der Wanner Innenstadt gibt es ebenfalls Parkplätze und Parkstände am Straßenrand, sowie ein Parkhaus und eine Tiefgarage des WEZ (Wanner Einkaufszentrum, Hauptstraße 241, Zufahrt über Stöckstraße). Die meisten Betreiber der Parkhäuser bieten auch die Möglichkeit an, einen Dauerstellplatz anzumieten.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten der Parkhäuser:

Eine weitere Parkraumbewirtschaftungszone befindet sich im Stadtteil Herne-Süd rund um das Marienhospital. Dort sind die Parkstände zwischen 8 und 21 Uhr teils gebührenpflichtig (0,60 Euro pro Stunde) und es gilt eine Höchstparkdauer von 4 Stunden. Eine Bezahlung per Handyparken ist ebenfalls möglich.

Für die Bewohnenden einer Parkraumbewirtschaftungszone gelten Ausnahmeregelungen, sodass sie sich durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweises von den Parkgebühren und der Parkdauerbegrenzung befreien lassen können. Die Bewohnerparkausweise werden von der KFZ-Zulassungsstelle ausgestellt. Weitere Informationen für die Beantragung eines Bewohnerparkausweises oder einer Ausnahmegenehmigung erhalten Sie von der KFZ-Zulassungsstelle .

Parkraumbewirtschaftungszone

In vielen Bereichen ist die Parkraumnachfrage deutlich höher als das Parkraumangebot, sodass der Parkdruck unter Umständen sehr hoch ist. Eine Parkraumbewirtschaftung soll zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz führen und somit den Parksuchverkehr deutlich reduzieren. Dadurch verbessern sich nicht nur die Parkchancen für Bewohner, Kunden und Lieferanten, sondern reduziert durch den gedämpften Zielverkehr auch Lärm- und Abgasbelastungen. In einer Parkraumbewirtschaftungszone wird über ein verändertes Parkraumangebot die Parkraumnachfrage beeinflusst.

Dazu gehören unter anderem das kostenpflichtige Parken (Parkscheinautomat, Handyparken) oder Kurzparkoptionen (Parkscheibe) sowie einer Höchstparkdauer. Das zielt darauf ab, Kunden und vor allem Ausbildungs- und Berufspendelnde zu einer veränderten Verkehrsmittelwahl zu bewegen. Dadurch werden die öffentlichen Parkstände nicht durch Langzeitparkende besetzt und bieten den Nutzern des Quartiers eine erhöhte Wahrscheinlichkeit zeitnah einen freien Parkplatz zu finden. Die Parkraumbewirtschaftung sieht eine Ausnahmeregelung für die Bewohnenden vor (Bewohnerparken), so dass sie sich durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweises von den Parkgebühren und Höchstparkdauer befreien lassen können. Dadurch erhöhen sich die Parkchancen in Wohnungsnähe. Auch Gewerbebetreibende haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug zu erhalten.

Die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung erfolgt bei Vorliegen bestimmter Kriterien und unter Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen. Rechtsgrundlage für die Parkraumbewirtschaftung ist das Straßenverkehrsrecht (§§ 55b, 6 Absatz 1 und 6a StVG-Straßenverkehrsgesetz und §§ 13, 41 bis 43, 45 Abs.1b und 46 StVO-Straßenverkehrsordnung). Demnach darf die maximale Ausdehnung eines Bereiches 1000 Meter nicht übersteigen. Die grundlegende Voraussetzung ist ein erheblicher allgemeiner Parkdruck in diesem Bereich sowie verschiedene Nutzergruppen, die um das Parkangebot konkurrieren. Aus diesem Grund ist zunächst eine umfangreiche Analyse der Bestandssituation erforderlich, die das Gebiet im Hinblick auf die Nutzungsstruktur, das Parkraumangebot und die Parkraumnachfrage unter Berücksichtigung der Auslastung, der Parkdauer und der Nutzer untersucht. Diese dient als Grundlage für die Erstellung eines Parkraumbewirtschaftungskonzepts.

2021-07-12