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Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011

Ein Luftreinhalteplan ist von den zuständigen Behörden gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufzustellen, wenn Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Immissionsgrenzwerte festgestellt werden. In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen die für die Planaufstellung zuständigen Behörden. Entsprechend den Zuständigkeitsbereichen der jeweiligen Bezirksregierung, besteht der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet aus den Teilplänen West, Nord und Ost. Die Stadt Herne gehört mit den Städten Dortmund und Bochum zum Teilplan Ost.

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet wurde erstmalig im Jahr 2008 aufgestellt, infolge des Luftreinhalteplans ist es nachweislich zu einer Verbesserung der Belastungssituation gekommen. Da an vielen Stellen des Ruhrgebietes aber weiterhin Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgestellt wurden, bestand die Notwendigkeit den Luftreinhalteplan in 2011 fortzuschreiben.

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 - Teilplan Ost (PDF, 5.689 KB)

Ziel des Luftreinhalteplans ist es, die Luftqualität dauerhaft unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen zu halten. Hierzu sind im Luftreinhalteplan Maßnahmen festgelegt, die zu einer Verminderung der Luftverunreinigungen führen sollen. Die festgelegten Maßnahmen müssen verursachergerecht und verhältnismäßig sein.

Als wesentliche Maßnahme enthält der Luftreinhalteplan die Festlegung einer zusammenhängenden, großräumigen Umweltzone Ruhrgebiet. Die zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Dabei wurde das gesamte Stadtgebiet von Herne als Umweltzone ausgewiesen.

Neben der Umweltzone enthält der Luftreinhalteplan weitere industriell und verkehrlich wirkende Maßnahmen. Außerdem werden Maßnahmen zur Ertüchtigung von Fahrzeugflotten der öffentlichen Hand und des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie verkehrsplanerische und städteplanerische Maßnahmen aufgeführt.

Einzelheiten zur Umweltzone in Herne sowie zu möglichen Ausnahmen von den Fahrverboten finden Sie unter Einzelheiten zur Umweltzone in Herne .

Balazs Pinter
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 35
E-Mail: balazs.pinter@herne.de

Jörg Heyden
Telefon: 0 23 23 / 16 - 32 84
E-Mail: joerg.heyden@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Langekampstraße 36
44652 Herne
Service-Hotline: 0 23 23 / 16 - 16 18
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
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2023-03-06